
Haupt- und Abgasuntersuchung auf die bequeme Art
Ihr Fahrzeug ist sicher in bester Ordnung, dafür haben Sie in
Zusammenarbeit mit uns gesorgt. Aber der Gesetzgeber schreibt vor,
dass im Abstand von zwei Jahren, bei Neuwagen erstmals nach drei
Jahren, alle Fahrzeuge erneut überprüft werden müssen.
(Untersuchung nach §29 StVO)
Zusätzlich ist eine Abgasuntersuchung durchzuführen, bei der, wenn
nötig, die Abgaswerte geprüft und eventuell eingestellt werden,
bzw. nach Rücksprache mit Ihnen die nötigen Instandsetzungen
durchgeführt werden. Damit wird sichergestellt, dass Sie auch in
Zukunft Ihren Beitrag zum Schutz der Umwelt in vollem Umfang
leisten können.
Sie können beide Prüfungen bei uns bequem durchführen lassen.
Bringen Sie Ihr Auto zu unseren geschulten Fachkräften und alles
wird für Sie erledigt.
Morgens gebracht - und am Abend übernehmen Sie Ihr Auto mit den
neuer Plakette.
Nehmen Sie doch gleich Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie
einen Termin.





